Neues Verpackungsrecht tritt in Kraft: Kreislaufwirtschaft braucht weniger Bürokratie und mehr Investitionssicherheit

Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) müssen Unternehmen ab morgen [12.08.2026] umfangreiche neue Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Gleichzeitig sind zentrale technische Anforderungen für die Zukunft noch nicht abschließend definiert.  

Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken und den Einsatz von Rezyklaten auszubauen. Das VerpackDG schafft nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Vorgaben in Deutschland.  

Plastics Europe Deutschland unterstützt das Ziel der PPWR ausdrücklich. Kreislauffähige Verpackungen, mehr Recycling und der Einsatz von Rezyklaten sind zentrale Voraussetzungen für eine klimaneutrale Kunststoffwirtschaft. Der Verband sieht dabei jedoch noch erheblichen Handlungsbedarf bei Investitionssicherheit, Innovationsanreizen und Bürokratieabbau. 

So müssen Unternehmen künftig für jede Verpackung Konformitätserklärungen vorhalten. Diese rechtlich verbindlichen Eigenerklärungen bestätigen, dass die jeweilige Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Der eigentliche Aufwand liegt weniger im Dokument selbst als in der technischen Dokumentation, die diese Erklärung absichert. „Die Ziele der PPWR sind richtig: mehr Recycling, weniger Abfall und stärkere Stoffkreisläufe,“ sagt Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland. Gleichzeitig wird mit der PPWR jede Verpackung zu einem Dokumentationsprojekt. Wer Investitionen auslösen will, muss Anforderungen klar, praxistauglich und rechtzeitig definieren.“ 

Besonders kritisch ist aus Sicht von Plastics Europe Deutschland, dass zentrale Vorgaben der PPWR trotz ihres Detailreichtums noch nicht abschließend geklärt sind. Ab 2030 müssen Verpackungen unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und, bei Kunststoffverpackungen, an den Rezyklateinsatz erfüllen. Wie diese Anforderungen im Detail nachgewiesen, berechnet und bewertet werden, wird jedoch erst durch weitere europäische Sekundärrechtsakte konkretisiert. „Viele Unternehmen müssen heute Investitionsentscheidungen treffen, ohne genau zu wissen, nach welchen technischen Kriterien ihre Verpackungen morgen bewertet werden“, so Bunte. „Diese Unsicherheit bremst Investitionen, statt sie zu beschleunigen.“ 

Auch national bleibt Nachbesserungsbedarf: Das VerpackDG ergänzt die unmittelbar geltende PPWR und schafft an einzelnen Stellen zusätzlichen administrativen Aufwand, etwa durch die Einbeziehung bestimmter B2B- und Transportverpackungen in das System der Herstellerverantwortung mit entsprechenden Registrierungs-, Daten- und Nachweispflichten. 

Bei aller Kritik an der Umsetzung ist positiv hervorzuheben, dass die neuen europäischen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklateinsatz wichtige Signale senden. So soll die Ökomodulierung von Lizenzentgelten erstmals die Grundlage für finanzielle Anreize zugunsten zirkulärer Verpackungen sowie höherer Rezyklatanteile schaffen, welche laut Studien des Umweltbundesamtes zu den wirksamsten Förderinstrumenten gehören. Nun kommt es auf eine zügige, lückenlose und praxisnahe Ausgestaltung an, um Kreislaufführung so rasch wie möglich zu stärken.  

Auch die Anerkennung innovativer, insb. chemischer, Recyclingverfahren ist ein wichtiges Signal. Sie eröffnet zusätzliche Perspektiven für Abfallströme, die mechanisch nur schwer recycelbar sind, und kann industrielle Wertschöpfung in Deutschland stärken. Damit daraus Investitionen entstehen, braucht es jedoch klare Anrechnungsregeln, verlässliche regulatorische Vorgaben und einen Entwicklungspfad über die heute vorgesehenen Mindestanforderungen hinaus. 

„Viele Pflichten gelten sofort. Die Instrumente, die Investitionen in Recycling, Rezyklateinsatz und Kreislauftechnologien beschleunigen sollen, sind dagegen noch nicht vollständig ausgestaltet“, sagt Bunte. „Für die Zukunft müssen wir daraus lernen: zentrale Details früher klären, Bürokratie begrenzen und Unternehmen belohnen, die früh in klimaneutrale Kreislaufwirtschaft investieren.“ 

Zur Originalmeldung

11.08.2026 | PlasticsEurope Deutschland e. V.
Ansprechpartnerin: Bettina Dempewolf
 

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